Energieausweis für Wohngebäude

Wann benötige ich einen Energieausweis für mein Eigenheim?

Einen Energieausweis benötigen Sie beim Verkauf, Neuvermietung, Neuverpachtung, Neuleasing oder Neubau eines Gebäudes. Energieausweise können auf zwei Arten berechnet werden, weshalb man auch von "Bedarfsausweis" und "Verbrauchsausweis" spricht. Im Folgenden sehen Sie, wann Sie welche Art benötigen.

Wichtig zu wissen: Auch, wenn bei Ihnen die folgenden Punkte zur Erstellung eines Verbrauchsausweises zutreffen, haben Sie stets die Wahlfreiheit und können sich auch für den Bedarfsausweis entscheiden!

Bedarfsausweis

Berechnung des Energieausweises auf Basis des von einem/r Ingenieur/in berechneten Energiebedarfs.
 
Ein Energieausweis nach Energiebedarfsberechnung wird benötigt für:

  • Neubauten
  • Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, deren Bau oder Modernisierung vor 1977 lag und somit den Standard der Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977 nicht erfüllen

    (Sobald eine dieser Bedingungen nicht zutrifft, hat man wieder die Wahlfreiheit.)

 
Wenn für die letzten drei Abrechnungsjahre kein lückenloser Energieverbrauch nachweisbar ist, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Verbrauchsausweis

Berechnung des Energieausweises auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs von Bestandsgebäuden.

Ein Energieausweis nach Verbrauch bietet ein einfaches Berechnungsverfahren für:


  • Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen 
  • Altbauten, deren Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde 
  • Altbauten, deren Bau oder Modernisierung nach dem Standard der Wärmeschutzverordnung (WSchV) 1977 (oder später) erfolgt ist


Nachteil: 
Diese Art der Berechnung basiert auf den Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Je nach Nutzungsverhalten der Bewohner kann das Ergebnis daher enorm von einem realistischen Durchschnitt abweichen.

Erfassungsbogen: Verbrauchsausweis Wohngebäude

Wir bieten Ihnen hier die Gelegenheit, sich den Antrag auf einen Verbrauchsdaten-Energieausweis für Wohngebäude herunterzuladen. Sie können sich somit schon einmal damit vertraut machen, welche Punkte für die Ausstellung eines gültigen Energieausweises relevant sind.
 
Download Erfassungsbogen Verbrauchsdaten-Energieausweis für Wohngebäude (PDF-Datei)
 
Natürlich können Sie den Antrag auch selbstständig ausfüllen und uns per E-Mail oder Fax sowie per Post zukommen lassen. Sie können diese Aufgabe auch unsere fachkundigen Energieberater für Sie übernehmen lassen, denn damit gehen Sie kein unnötiges Haftungsrisiko ein!
 
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und wir kümmern uns darum.
 
Unsere Preise finden Sie hier.