Energieausweis für Nichtwohngebäude

Wann benötigt mein Nichtwohngebäude (NWG) einen Energieausweis?

Einen Energieausweis benötigen Sie beim Verkauf, Neuvermietung, Neuverpachtung, Neuleasing oder Neubau eines Gebäudes sowie für öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 qm Fläche für Publikumsverkehr. Energieausweise können auf zwei Arten berechnet werden, weshalb man auch von "Bedarfsausweis" und "Verbrauchsausweis" spricht. Im Folgenden sehen Sie, wann Sie welche Art benötigen.

Wichtig zu wissen: Auch, wenn bei Ihnen die folgenden Punkte zur Erstellung eines Verbrauchsausweises zutreffen, haben Sie stets die Wahlfreiheit und können sich auch für den Bedarfsausweis entscheiden!

Bedarfsausweis für NWG

Berechnung des Energieausweises auf Basis des von einem/r Ingenieur/in berechneten Energiebedarfs.
 
Ein Energieausweis nach Energiebedarfsberechnung wird benötigt für:

  • Neubauten
  • Altbauten, deren Bau oder Modernisierung noch nach einem Standard der Wärmeschutzverordnung (WSchV) erfolgt ist, der vor 1977 lag

 
Wenn für die letzten drei Abrechnungsjahre kein lückenloser Energieverbrauch nachweisbar ist, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Verbrauchsausweis für NWG

Berechnung des Energieausweises auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs von Bestandsgebäuden.

Ein Energieausweis nach Verbrauch bietet ein einfaches Berechnungsverfahren für:

  • Altbauten, deren Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde 
  • Altbauten, deren Bau oder Modernisierung mindestens nach dem Standard der Wärmeschutzverordnung (WSchV) 1977 erfolgt ist

Nachteil: 
Diese Art der Berechnung basiert auf den Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Je nach Nutzungsverhalten kann das Ergebnis enorm von einem realistischen Durchschnitt abweichen.

Erfassungsbogen: Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude

Wir bieten Ihnen hier die Gelegenheit, sich den Antrag auf einen Verbrauchsdaten-Energieausweis für Nichtwohngebäude (NWG) herunterzuladen. Sie können sich somit schon einmal damit vertraut machen, welche Punkte für die Ausstellung eines gültigen Energieausweises relevant sind.
 
Download Erfassungsbogen Verbrauchsdaten-Energieausweis für Nichtwohngebäude (PDF-Datei)
 
Natürlich können Sie den Antrag auch selbstständig ausfüllen und uns per E-Mail oder Fax sowie per Post zukommen lassen. Sie können diese Aufgabe auch unsere fachkundigen Energieberater für Sie übernehmen lassen, denn damit gehen Sie kein unnötiges Haftungsrisiko ein!
 
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und wir kümmern uns darum.
 
Unsere Preise finden Sie hier.